Das Prüfungsfahrzeug muss entweder ein Sattelmotorfahrzeug oder eine Fahrzeugkombinationen bestehend aus einem Fahrzeug der Kategorie C und einem Anhänger mit einer Länge von mindestens 7.50m sein. Sowohl das Sattelmotorfahrzeug als auch die Fahrzeugkombination müssen ein zulässiges Gesamtgewicht von min. 21t, ein Betriebsgewicht von min. 15t, eine Länge von mindestens 14m und eine Breite von min. 2.30m aufweisen sowie eine Geschwindigkeit von 80km/h erreichen. Der Aufbau des Anhängers muss aus einem geschlossenen Körper bestehen der min. so breit und hoch wie die Führerkabine ist.